Aktiva Mitgliederinformation 2026
wir kommen unserer Mitteilungspflicht gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 StBerG nach und informieren Sie in der Anlage zu diesem Schreiben über die wesentlichen Inhalte des Geschäftsprüfungsberichtes 2025.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass die diesjährige Mitgliedervertreterversammlung am 14.11.2026 in Leipzig stattfindet.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Jahresbericht des Vorstandes
- Geschäftsprüfungsbericht/Haushaltsbericht für 2025
- Haushaltsvoranschlag für 2026
- Entlastung des Vorstandes
- Anträge
- Sonstiges/Verabschiedungen
Anträge an die Mitgliedervertreterversammlung stellen Sie bitte schriftlich bis spätestens zum 07.11.2026 an den Vereinssitz in Goch.
Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Vertreter oder an den Beratungsstellenleiter ihrer Beratungsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Prüfungsfeststellungen zum Geschäftsprüfungsbericht für 2025 des Aktiva Lohnsteuerhilfeverein e.V., 47574 Goch, Wiesenstraße 45
Die Geschäftsprüfung wurde in der Zeit vom 18.06.2026. bis 28.06.2024 von Herrn Johannes Bellen, Rechtsanwalt in Goch, durchgeführt. Die vorgeschriebene Frist zur Geschäftsprüfung hielt der Vorstand ein.
Der Verein verzeichnete zum 31.12.2025 einen Mitgliederbestand von 2.869 Mitgliedern (Vorjahr 3.151). Die Mitgliederzahlen, Stand 31.12.2025, bilden die Grundlage für den Haushaltsvoranschlag für 2025.
Die Einnahmen resultieren aus den Mitgliedsbeiträgen, den Aufnahmegebühren und der vereinnahmten Umsatzsteuer.
Neben den laufenden Betriebskosten zählten die Vergütungen an die Mitarbeiter und dem Vorstand zu den hauptsächlichen Ausgaben. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsprüfungsbericht. Zu finden Auf der Webseite des Vereins www.aktiva-goch.de.
Die Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr 2025 wurden gemäß der gültigen Beitragsordnung in Verbindung mit der Satzung erhoben und vereinnahmt.
Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass die Grundsätze für eine Selbsthilfeeinrichtung gemäß § 13 Abs. 1 StBerG eingehalten wurden. Wirtschaftliche Tätigkeiten i. S. des § 26 Abs. 3 StBerG wurden nicht ausgeübt. Vorfinanzierungen wurden ebenfalls nicht durchgeführt. Bedenken gegen die sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen lagen nicht vor. Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000,00 € je Versicherungsfall und einem Jahreshöchstbetrag von 200.000 € besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG in Wiesbaden.
Die Mitgliederversammlung wurde am 25.10.2025 durchgeführt. Diese bestimmte eine neue Fassung der Satzung. Die entsprechenden Eintragungen wurden durch das Vereinsregister Kleve vorgenommen. Darüber hinaus bestimmte die Mitgliederversammlung, für zunächst 4 Jahre, eine Mitgliedervertreterversammlung. Die neue Beitragsordnung des Vereins trat am 01.01.2025 in Kraft. Die fertiggestellte Internetseite des Vereins ging online und ist somit allen Mitgliedern Kostenlos zugängig.
Der Geschäftsprüfer bestätigte am 23.09.2026 dass die Einnahmen und Ausgaben des Vereins vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Die einzelnen Posten der Vermögensübersicht wurden überprüft und für ordnungsgemäß befunden. Die tatsächliche Geschäftsführung stimmt mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins überein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des § 22 StBerG wurden eingehalten.
Der Vorstand im Oktober 2026


