Etwas hat sich bei Ihren Einkommensverhältnissen geändert, wie zum Beispiel:

  • Sie sind nun selbstständig oder betreiben eine Photovoltaikanlage?
  • Sie bekommen ab sofort eine Aufwandsentschädigung bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder haben Einnahmen aus Vermietung?
  • Sie haben geheiratet oder Ihr(e) Ehepartner(in) ist verstorben?

In solchen und weiteren Fällen brauchen wir einen Nachweis von Ihnen. Um zu erfahren welche Nachweise das sind, bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen alles weitere persönlich besprechen.

Um Ihre Steuererklärung erstellen zu können, benötigt Ihr Berater eine Reihe von Unterlagen von Ihnen. Dazu gehört beispielsweise die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Ihre Steueridentifikationsnummer, der Rentenbescheid oder die Bescheinigung über das Kindergeld.

Nachweise von Versicherungen, Banken, Finanzamt, Familienkasse – wichtige Daten und Zahlen schicken Ihnen die zuständigen Institutionen und Ämter übers Jahr zu. Genau diese Unterlagen müssen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen.

Damit Sie sich gut vorbereiten können und keinen der vielen Nachweise vergessen, stellen wir Ihnen hier eine Checkliste für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende und Studenten sowie Rentner zur Verfügung:

 

Allgemeines

  • Personalausweis
  • Steueridentifikationsnummer
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Nachweise über Änderung des Familienstandes, z. B. Heiratsurkunde
  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Nachweise über Lohnersatzleistungen, z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld etc.
  • Belege über vermögenswirksame Leistungen
  • Antrag auf Wohnungsbauprämie
  • Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt
  • Nachweise über Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (Rechnungen und Zahlungsnachweise)
  • Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge, z. B. Zinsen, Dividenden etc.
  • Unterlagen rund um vermietete Immobilien, z. B. Anschaffungskosten, Schuldzinsen, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Hausgeldabrechnungen etc.
  • Nachweise über Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, z. B. Immobilienverkauf etc.
  • Nachweise über ausländische Einnahmen
  • Nebenkostenabrechnung zum Mietvertrag
  • Nachweise über energetische Baumaßnahmen

Nachweise rund um den Nachwuchs

  • Steueridentifikationsnummer(n) Kind(er)
  • Geburtsurkunde(n)
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweise über Ausbildungsplatzsuche
  • Nachweise rund um die Ausbildung, z. B. Ausbildungsvertrag und Lohnsteuerbescheinigung oder Nachweise über Schul- oder Hochschulbesuch, Schul- oder Studiengebühren, BAföG etc.

Nachweise rund um den Ruhestand

  • Rentenbezugsmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. bei Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente etc.
  • Lohnsteuerbescheinigungen, z.B. bei Beamten- oder Betriebspensionen etc.
  • Nachweise über weitere Renten, z. B. private Rentenversicherung, Leistungsmitteilungen zu betrieblicher Altersvorsorge etc.

Werbungskosten

  • Nachweise über Bewerbungskosten
  • Nachweise über Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte
  • Nachweise über die Arbeitstage
  • Nachweise über berufsbedingte Umzugskosten
  • Nachweise über Kosten für doppelte Haushaltsführung (Zweitwohnung aus beruflichen Gründen)
  • Nachweise über Kosten für Arbeitszimmer
  • Nachweise über Homeoffice
  • Nachweise über Kosten für Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten
  • Nachweise über Kosten für Arbeitsmittel, z. B. Arbeitskleidung, Fachliteratur, Werkzeuge etc.
  • Nachweise über Aus- und Fortbildungskosten
  • Belege über Beiträge für Berufsverbände / Gewerkschaften
  • Nachweise über Kosten für die Steuerberatung

Sonderausgaben

  • Nachweise über Versicherungsbeiträge, z. B. private Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Renten- und Lebensversicherung etc.
  • Nachweise über private Altersvorsorge, z.B. Unterlagen zur Riester- und Rürup-Rente etc.
  • Spendenbescheinigungen oder Zahlungsnach weise bei Spenden bis 300 Euro

Außergewöhnliche Belastungen

  • Nachweise über Unterhaltsleistungen an unter haltsberechtigte Angehörige
  • Nachweise über Krankheits- und Pflegekosten, z. B. Arzt- und Zahnarztleistungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Brillen, Kuren, Heilbehandlungen, Pflege- und Seniorenheime, Fahrten zu Ärzten etc.
  • Nachweise über Erwerbsminderungsgrad bzw. Pflegegrad, z. B. Behindertenausweis
  • Nachweise über Beerdigungskosten (falls nicht aus der Erbmasse gedeckt)

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch eine ausführliche Checkliste im PDF Format zum herunterladen und ausdrucken an:

Im gemeinsamen Gespräch geht es zunächst um zwei entscheidende Fragen:

  • Fühlen Sie sich mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater wohl?
  • Dürfen wir Sie steuerlich beraten, also besteht eine gesetzliche Beratungsbefugnis unsererseits?

Wenn beides zutrifft, wird Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater die Beitrittserklärung mit Ihnen durchgehen. Außerdem wird anhand Ihrer Jahreseinnahmen Ihr persönlichen Mitgliedsbeitrag errechnet, denn wir dürfen Sie ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten.

Sind alle Fragen zum Beitritt und Mitgliedsbeitrag geklärt, die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sowie der Mitgliedsbeitrag entrichtet, kann es losgehen:

Ihre Beraterin oder Ihr Berater geht mit Ihnen Ihre ganz persönliche Steuersituation durch. Themen wie Familienstand, Beruf, Altersvorsorge, aber auch Ihre Jahreseinnahmen, Erträge aus Kapitalerträgen oder Vermietung sowie Ihre Ausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Immobilienkäufe werden detailliert durchgesprochen. So kann Ihr Berater Ihre Steuervorteile erkennen und für Sie ausschöpfen.

Im Anschluss an das gemeinsame Gespräch erstellt Ihr Berater Ihre Einkommensteuererklärung und teilt Ihnen zeitnah mit, mit welcher Steuerrückerstattung Sie rechnen können, oder welche Steuernachzahlung Sie erwartet.

Folgende Leistungen bieten wir unseren Mitgliedern:

  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
  • Erstellung sämtlicher Anträge auf Steuerermäßigungen.
  • Berechnung Ihrer Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.
  • Im Zweifel legen wir Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein.
  • Übernahme der Kommunikation mit dem Finanzamt.
  • Im Streitfall reichen wir für Sie Klage vor dem Finanzgericht ein.
  • Wir sind das ganze Jahr über für Sie da – ohne Zusatzkosten abseits der regulären Mitgliedsbeiträge.

Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen.

Nach dem Steuerberatungsgesetz § 4 dürfen wir Sie als Mitglied beraten, wenn Sie folgende Einkünfte haben:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z. B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten).
  • Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG (Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen)

Haben Sie Einnahmen aus den oben genannten Einkünften, dann dürfen wir Sie auch beraten, wenn folgende Einkünfte hinzukommen:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstige Einkünfte, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

Allerdings dürfen die Einnahmen dieser Einkünfte insgesamt 18.000 Euro bei Singles bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte dürfen wir leider nicht beraten.

Suchen Sie einen örtlich passenden Aktiva Lohnsteuerhilfe Berater aus unter „Beratungsstellen„.

Nehmen Sie anschließend mit Hilfe des Onlineformulars oder via Telefon Kontakt zu ihrem gewünschten Berater auf und vereinbaren einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen einen Mitgliedsantrag ausfüllen und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Uns ist der persönliche Kontakt zu unseren Mitgliedern wichtig – daher bieten wir auch keine Online-Steuererklärung. Denn Ihre finanziellen Fragen & Angelegenheiten sind Vertrauenssache und sollten von unseren fachlich kompetenten Beratern in Person durchgeführt werden!

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind nach Ihren jährlichen Einnahmen gestaffelt, und belaufen sich zwischen 58 und maximal 400 Euro pro Jahr.
Dafür stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater das ganze Jahr über zur Verfügung. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 Euro.

Mehr dazu finden Sie in unserer detaillierten Beitragsordnung.

Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft anzubieten. Daraus ergibt sich, dass Ihr Mitgliedsbeitrag jedes Jahr fällig wird – unabhängig davon, ob Sie unseren Service in Anspruch nehmen oder nicht.

Ihre Mitgliedschaft kann immer zum Jahresende gekündigt werden.
Bitte beachten Sie, dass dafür Ihre Kündigung in Textform bis zum 30. September bei uns eingegangen sein muss. Kündigungen, die nach dem 30. September bei uns eingehen, greifen erst im Folgejahr.

Wir bedauern sehr das Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, aber natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular für Kündigungen.

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Online-Formular für Kündigungen