Wir kommen unserer Mitteilungspflicht gemäß § 22 Abs. 7 Nr. 2 StBerG nach und informieren Sie in der Anlage zu diesem Schreiben über die wesentlichen Inhalte des Geschäftsprüfungsberichtes 2024.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass die diesjährige Mitgliedervertreterversammlung am 25.10.2025 in Leipzig stattfindet.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Geschäftsprüfungsbericht/Haushaltsbericht für 2024
5. Haushaltsvoranschlag für 2026
6. Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderung
8. Anträge
9. Sonstiges/Verabschiedung

Anträge an die Mitgliedervertreterversammlung stellen Sie bitte schriftlich bis spätestens zum 21.10.2025 an den Vereinssitz in Goch.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an ihren Vertreter oder an den Beratungsstellenleiter ihrer Beratungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand


Prüfungsfeststellungen und wesentliche Inhalte zum Geschäftsprüfungsbericht für 2024 des Aktiva Lohnsteuerhilfeverein e.V., 47574 Goch, Wiesenstraße 45

Die Geschäftsprüfung wurde in der Zeit vom 23.06.2024. bis 27.06.2024 von Herrn Johannes Bellen, Rechtsanwalt in Goch, durchgeführt. Die vorgeschriebene Frist zur Geschäftsprüfung hielt der Vorstand ein.

Der Verein verzeichnete zum 31.12.2024 einen Mitgliederbestand von 3.151 Mitgliedern (Vorjahr 3.101). Die Mitgliederzahlen, Stand 31.12.2024, abzüglich 200 Mitgliedsbeiträgen durch ausgeschiedene BSL, bilden die Grundlage für den Haushaltsvoranschlag für 2026.

Die Einnahmen resultieren aus den Mitgliedsbeiträgen, den Aufnahmegebühren und der vereinnahmten Umsatzsteuer.

Neben den laufenden Betriebskosten zählten die Vergütungen an die Mitarbeiter und dem Vorstand zu den hauptsächlichen Ausgaben. Die genauen Zahlen entnehmen Sie bitte dem Geschäftsprüfungsbericht.

Die Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr 2024 wurden gemäß der gültigen Beitragsordnung in Verbindung mit der Satzung erhoben und vereinnahmt.

Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass die Grundsätze für eine Selbsthilfeeinrichtung gemäß § 13 Abs. 1 StBerG eingehalten wurden. Wirtschaftliche Tätigkeiten i. S. des § 26 Abs. 3 StBerG wurden nicht ausgeübt. Vorfinanzierungen wurden ebenfalls nicht durchgeführt. Bedenken gegen die sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen lagen nicht vor. Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000,00 € je Versicherungsfall und einem Jahreshöchstbetrag von 200.000 € besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG in Wiesbaden.

Erstmalig wurde eine Mitgliedervertreterversammlung am 02.11.2024 durchgeführt. Diese genehmigte u.a. das Arbeitsverhältnis von Frau Billion und die Möglichkeit der Durchführung von Onlineversammlungen bei besonderen Umständen. Eine veränderte Beitragsordnung wurde ab dem Zeitraum 2025 verabschiedet.

Der Geschäftsprüfer bestätigte am 16.09.2025 dass die Einnahmen und Ausgaben des Vereins vollständig und richtig aufgezeichnet wurden. Die einzelnen Posten der Vermögensübersicht wurden überprüft und für ordnungsgemäß befunden. Die tatsächliche Geschäftsführung stimmt mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins überein. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des § 22 StBerG wurden eingehalten.

Der Vorstand